Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Ratswaage Magdeburg für Hotelaufnahmeverträge
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der Gäste, die damit im Zusammenhang stehen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der vermieteten Räumlichkeiten, die Nutzung der Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbe- und Marketingmaßnahmen zur Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen etc. sowie die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für derartige Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Ratswaage Magdeburg und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
3. Individuelle Ausnahmeregelungen von diesen
Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich vorher
mit dem Gast vereinbart wurden.
II. Vertragsgestaltung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Ratswaage Magdeburg zu Stande.
Dem Hotel Ratswaage Magdeburg steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel Ratswaage Magdeburg gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Ratswaage Magdeburg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Eine Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf
eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des
Hotel Ratswaage Magdeburg beruht.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise vom Hotel Ratswaage Magdeburg zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen vom Hotel an Dritte.
2. Die Preise können vom Hotel Ratswaage Magdeburg ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3. Rechnungen seitens des Hotel Ratswaage Magdeburg sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 12 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Der Gast kommt ohne gesonderte Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug.
4. Das Hotel Ratswaage Magdeburg ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Der Gast kann ausschließlich nur mit einer unstreitigen
oder rechts-
kräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel Ratswaage
Magde-
burg aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Hotel Ratswaage Magdeburg
1. Eine Stornierung des Gastes von dem mit dem Hotel Ratswaage Magdeburg geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung vom Hotel Ratswaage Magdeburg.
Erfolgt keine schriftliche Vereinbarung, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht, wenn dem Gast ein Festhalten am Vertrag objektiv nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Soweit zwischen dem Gast und dem Hotel Ratswaage Magdeburg ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich verabredet wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum verabredeten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Ratswaage Magdeburg ausübt.
Beim vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Ratswaage Magdeburg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel Ratswaage Magdeburg steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren.
Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich verabredeten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangement mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der o. g. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Wird das Zimmer anderweitig vermietet, behält sich das Hotel das
Recht vor, dem Gast 25,00 EUR Abwicklungsentgelt in Rechnung zu stellen
und gegebenenfalls einen Schadensausgleichsbetrag in Höhe der Differenz
zu einem geringen Weitervermietungspreis geltend zu machen.
V. Rücktritt des Hotel Ratswaage Magdeburg
1. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach dem Verstreichen einer vom Hotel Ratswaage Magdeburg gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B.
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel Ratswaage Magdeburg nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen (hinsichtlich Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden;
- das Hotel Ratswaage Magdeburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Ratswaage Magdeburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dieses dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel zuzurechnen ist;
- bei unberechtigter Unter- oder Weitervermietung;
3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Hotel Ratswaage Magdeburg
oder bei Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung besteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung besonderer Zimmer, sofern es nicht ausdrücklich verabredet ist.
2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel Ratswaage Magdeburg das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
3. Am verabredeten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 12:00 Uhr geräumt durch den Gast zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Ratswaage Magdeburg aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logipreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %.
Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass das Hotel Ratswaage
Magdeburg keinen oder einen wesentlich niedrigeren Anspruch auf
Nutzungsentgelt hat.
VII. Haftung des Hotel Ratswaage Magdeburg
1. Das Hotel Ratswaage Magdeburg haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen; hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Ratswaage die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen der grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Ratswaage Magdeburg beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels basieren.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel Ratswaage Magdeburg unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Ratswaage Magdeburg dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies Haftung ist auf das .......fache des Zimmerpreises, höchstens ....... EUR begrenzt. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten erfolgt eine Haftungsbegrenzung bis zu 800,00 EUR.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von .......... EUR im Hotelsafe bzw. von 800,00 EUR im Zimmersafe aufbewahrt werden.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag zu Stande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel Ratswaage Magdeburg besteht nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen haftet das Hotel
Ratswaage Magdeburg nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Magdeburg. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollte einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.