Unsere Hygienestandards und Serviceabläufe
Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist in Sachsen-Anhalt zur Zeit untersagt.
Wir haben unsere Hygienestandards und Serviceabläufe entsprechend den Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt angepasst und unsere Mitarbeiter sind nach den aktuellen Hygienerichtlinien geschult. Aktuell dürfen sich Angehörige aus max. 2 Hausständen treffen. Dabei wird der Mindestabstand von 1,50 m zum Nebentisch eingehalten. Wir gewährleisten eine regelmäßige Desinfektion der Tische, Stühle, Counter, Griffflächen, Speisekarten etc. nach jedem Gebrauch. In Sachsen-Anhalt ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den öffentlichen Bereichen nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch besteht diese Pflicht bei der Entnahme von Speisen und Getränken sowie beim Warten im Buffetbereich. Ebenso muss der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Bankett-Abteilung zur Verfügung!